Rechtliche Hinweise – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CJ Immobilien Berlin,
Karl-Marx-Straße 5 in 1462 Falkensee
- Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen zur Auskunft Befugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum, Zwischenverkauf und Vermietung bleiben vorbehalten.
- Der Makler-Vertrag mit uns oder unseren Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Makler-Tätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposés seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande.
- Unser Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposé etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Makler-Vertrag vereinbart zu haben, abschließt, weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
- Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
- Der Anspruch der Provision wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
- Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der vom Makler geleisteten Tätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.
- Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Forderung der Provision sind ausgeschlossen, soweit die anrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
- Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich, unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
- Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Provisions- bzw. Schadensersatzansprüche aus.
- Der Miet- bzw. Kaufinteressent ist verpflichtet, am Tage des Zustandekommens eines rechtsverbindlichen Miet- bzw. Kaufvertrages eine Maklerprovision an den Makler zu zahlen. Dies gilt auch, wenn an Stelle des Interessenten dessen Ehepartner / Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft / Verwandter / Schwager oder ein Unternehmen, an dem der Interessent oder eine der genannten Personen beteiligt ist, den Vertrag schließen. Falls auf dem Exposé nicht anders vermerkt, beträgt die Maklerprovision bei:
Miet-, Untermiet-, Pacht-, Unterpacht- und Kaufverträgen:
Mietwohnungen
2,38 Monatsmieten inkl. MwSt.
Gewerbeobjekte
3,57 Monatsmieten inkl. MwSt.
Kaufobjekte
7,14% inkl. MwSt.
- Entscheidet sich der Interessent für ein nachgewiesenes Objekt und wünscht nach entsprechenden Verhandlungen die Ausfertigung eines Miet- bzw. Kaufvertrages, tritt dann aber von dieser Entscheidung zurück, wird ein Aufwandsersatz für die anwaltliche Ausfertigung von Verträgen (Miet-, Pacht- oder Kaufverträgen) in Höhe von max. 10% der fälligen Maklerprovision zzgl. gesetzlicher MwSt. fällig.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben, wenn er während der Auftragslaufzeit seine Verkaufsabsicht aufgibt (ohne das der Makler einen geeigneten Kaufinteressenten nachweisen kann) mit Interessenten des Maklers nicht verhandelt oder die Durchführung des Auftrages durch Änderung der Angebotsbedingungen oder auf sonstige Weise erschwert. Der Aufwandsersatz wird ausschließlich in den oben genannten Fällen mit dem Tage der Auftragsbeendigung fällig.
- Sollte der Auftraggeber während der Auftragslaufzeit das Verkaufsobjekt an einen eigenen Interessenten oder nach der Beendigung des Makler-Allein-Auftrags an einen während der Auftragslaufzeit vom Makler nachgewiesenen Interessenten verkaufen, so erhält der Makler die vertraglich vereinbarte Courtage ersatzweise vom Auftraggeber. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber während der Auftragslaufzeit seine Verkaufsabsicht aufgibt, obwohl ihm der Makler einen geeigneten Kaufinteressenten nachweisen kann.Die Provision ist fällig am Tage des rechtswirksamen Zustandekommens des Kaufvertrages.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.
Ab 13. Juni 2014: Verbraucherwiderrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen
Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen.
( § 355 BGB ; § 312c BGB neue Fassung ; Art.246 EGBGB § 1 Abs 1 und 2 n.F. ; § 312f Abs. 2 BGB n.F. ; § 356IV BGB n.F. )
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
CJ Immobilien Berlin, Karl-Marx-Straße 5 in 1462 Falkensee
Tel: 0049(3322)4234112 Fax:0049(3322)4257623,
Email: kontakt@cj-immobilien-berlin.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
letzte Änderung: 28.02.2020